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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Handicare GmbH mit allen Vertragspartnern, nachfolgend "Kunden"

1. Allgemeines - Geltungsbereich

Alle unsere vertraglichen Leistungen sowie Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen, auch für Geschäfte, die nicht unseren Kernbereich der Geschäftstätigkeit betreffen und wir selbst möglicherweise Besteller sind, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden, gleich aus welcher Vertragsart. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese Bestimmungen gelten nur gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen und selbständigen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

 

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1) Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Angaben über die Ware (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Änderungen der Ware durch technische Weiterentwicklung bleiben vorbehalten.
2.2) Verträge kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande. Bei Eilaufträgen gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.3) Wir behalten uns Eigentum/Urheberrechte an den dem Kunden überreichten Unterlagen vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.
2.4) Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
2.5) Mündliche sowie telefonische Vereinbarungen, die von unseren Verkaufsangestellten oder Beauftragten getroffen werden, sind unwirksam, soweit sie über den Inhalt des schriftlichen Vertrages oder der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.
2.6) Ein Verkauf an Wiederverkäufer ist ausgeschlossen, ausgenommen sind allgemein bekannte Einkaufsgemeinschaften und Großhändler mit denen entsprechende Liefervereinbarungen auf Basis des Mindestpreisgesetzes vereinbart wurden.


 

3. Vorführware

Vorführware wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Gibt er sie nicht binnen sechs Wochen nach Erhalt zurück, dokumentiert der Kunde damit, dass er die Vorführware erwerben will. Wir stellen sie demgemäß in Rechnung und nehmen damit das Angebot des Kunden an; er kann sie nicht mehr zurückgeben. Gibt der Kunde die Vorführware rechtzeitig zurück, hat er für entstandene Schäden einzustehen, es sei denn, es wurde bei Auslieferung vermerkt, dass dieser Schaden bereits vorhanden war. Bei stark verschmutzter Vorführware bei Rückgabe wird eine Reinigungspauschale von EUR 25,00 an uns fällig.


 

4. Lieferumfang

4.1) Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, schulden wir nur die Lieferung der bestellten Ware. Die Herstellung und Montage gehört nicht zu unseren Leistungspflichten.
4.2) Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. Lieferfrist
Soweit Lieferfristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen nur als voraussichtliches Lieferdatum zu verstehen und nicht verbindlich. Fixe Liefertermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
6. Versand, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt durch Versand ausschließlich an die Firmenanschrift des Kunden, sofern nicht eine andere Anschrift schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde hat die Ware abzunehmen, sobald wir ihm Versandbereitschaft angezeigt haben.
6.1) Die Gefahr geht dann auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer und der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde, spätestens mit Verlassen unseres Lagers. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir andere Leistungen, wie Versendungskosten übernommen haben. Sollten dennoch Ansprüche gegen uns wegen Transportschäden oder Verlusten erhoben werden, so kann der Kunde diese nur geltend machen, falls er den Schaden auf dem Frachtdokument vermerkt oder bei Verlusten eine Protokollaufnahme unverzüglich veranlasst und innerhalb einer Woche angezeigt hat.
6.2) Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf diesen über.
6.3) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Kunden und ohne Versicherung, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich den Abschluss einer Versicherung. Die Kosten der Versicherung trägt der Kunde.
6.4) Liegen keine besonderen Weisungen des Kunden vor, erfolgt die Wahl des Transportweges und Transportmittels durch uns nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste oder schnellste Verfrachtung.
6.5) Die Kosten der Verpackung, die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer und alle anfallenden weiteren Nebenkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, können wir eine angemessene Lagergebühr berechnen. Rücksendungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich, sie haben dann originalverpackt und unbeschädigt zu erfolgen. Mangels anderer Bestimmungen wird die Ware dann gegen eine Unkostenpauschale und Schadensersatzpauschale von gesamt 10 % brutto Verkaufswert zurückgenommen, mindestens jedoch EUR 25,00. Die Annahme eines zurückgesendeten Artikels ersetzt eine Vereinbarung hierüber und Verpflichtung hierzu nicht. Sonderbauten und Spezialanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
7. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Rohstoff- und Energiemangel, von uns nicht zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der oben genannten Fälle höherer Gewalt bei einem der Spediteure oder Frachtführer eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht bzw. nur unter unzumutbaren Bedingungen besteht. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen einen Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in den oben genannten Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.


 

8. Preise

Die Preise gelten vereinbart wie von uns dem Kunden schriftlich bestätigt. Ansonsten gilt die zur Zeit der Auftragserteilung gültige Preisliste. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk zuzüglich Verpackung und Beladung im Werk, die nach Aufwand gesondert berechnet werden. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Der Mindestauftragswert beträgt EUR 80,00. Sollte der Bestellwert unterhalb der Grenze liegen, erhalten wir einen Mindermengenzuschlag von EUR 4,00.

9. Zahlungsbedingungen

 
Mangels anderweitiger Vereinbarungen sind die Zahlungen mit Rechnungsstellung sofort fällig und haben spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Datum der Rechnung ohne jeden Abzug auf eines der von uns angegebenen Bankkonten zu erfolgen. Erfüllt ist erst, wenn wir über den gezahlten Betrag verfügen können. Für den Fall der Verfügbarkeit auf unserem Konto innerhalb von zehn Tagen ab Datum der Rechnung ist der Kunde zum Abzug von 2 % Skonto berechtigt. Ein Skontoabzug ist jedoch unzulässig, soweit der Kunde andere fällige Rechnungen von uns noch nicht beglichen hat. Mangels abweichender Bestimmungen gilt die gesetzliche Tilgungsreihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB. Sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptsache zu verrechnen. Ersatzlieferung und Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Mangels abweichender Bestimmungen wird die Rechnung zum Tage der Leistung ausgestellt. Stimmt der Kunde mit dem Rechnungsinhalt nicht überein, so hat er uns dies innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen. Danach gilt die Rechnung als genehmigt und die Leistung als erfolgt. Dasselbe gilt bei Vorauskassenrechnungen, wenn der Kunde die der Rechnung zugrundeliegende Leistung noch nicht erhalten hat. Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung entgegen. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Die mit der Einlösung des Schecks und Wechsels verbundenen Kosten sind sofort fällig und sind von dem Kunden zu ersetzen. Gutschriften über Scheck und Wechsel stehen unter dem Vorbehalt der Einlösung. Ratenzahlungen können nur schriftlich vereinbart werden.

10. Verzug

Auch ohne Mahnung kommt der Kunde in Verzug, wenn er die Bezahlung des Rechnungsbetrages nicht innerhalb von 30 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung an oder zu einem anderen ausdrücklich im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt leistet. Ist der Kunde in Verzug, so werden Verzugszinsen berechnet. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach der gesetzlichen Regelung des § 288 BGB. Kommt der Kunde mit einer Rate in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. Dies gilt auch für den Fall, dass wir bereits Schecks angenommen haben. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle uns entstehenden gerichtlichen, als auch außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden bis zur Höhe der gesetzlich zulässigen Gebühren zu Lasten des Kunden gehen.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden nur ausgeübt werden, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind. Wir sind berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken von dringenden betrieblichen Erfordernissen abzutreten. Der Kunde ist zur Abtretung einer Forderung ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche, die der Kunde gegen uns geltend machen will. Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht ab oder erfüllt er seine weiteren vertraglichen Verpflichtungen nicht, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder soweit wir mit Setzung der Nachfrist eine weitere Erfüllung des Vertrages ablehnten und Schadensersatzansprüche angekündigt haben, vom Kunden Schadensersatz zu verlangen. Wir sind berechtigt, nicht abgenommene Leistungen anderweitig zu veräußern und Erlösdifferenzen als Schaden vom Kunden zu verlangen. Der Mindestschaden beträgt 30 % des ursprünglichen Vertragspreises, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Gewährleistung

Wir sichern keine Eigenschaften der von uns gelieferten Ware zu. Weder die in dem Vertrag selbst, noch in den Vertragsunterlagen von uns gemachten Angaben über Eigenschaften stellen Zusicherungen im rechtlichen Sinne dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als zugesichert schriftlich vereinbart worden. Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Leistungen unverzüglich auf das Vorliegen offensichtlicher und verborgender Mängel hin zu untersuchen. Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel bestehen nur, wenn sie uns spezifiziert innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich angezeigt werden. Für verborgene Mängel bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn sie uns innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung. Für gebrauchte Sachen, Austauschgeräte und Reparaturen wird die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt. In Fällen mangelhafter Lieferung steht uns das Recht zu, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache nachzubessern, mangelfreien Ersatz zu liefern oder den auf die mangelhafte Sache entfallenden Kaufpreisteil zur Verrechnung auf fällige oder zukünftige Verbindlichkeiten des Kunden gutzuschreiben. Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandete Lieferung bzw. die beanstandeten Teile der Lieferung zur Prüfung und ggf. Nachbesserung an uns zurückzusenden. Für die Rücksendung ist die billigste Versandart zu wählen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so werden die Frachtkosten der Rücksendung von uns übernommen. Wird bei oder nach der Prüfung der Mangelbeseitigung festgestellt, dass der Kunde den Mangel zu vertreten hat oder kein Mangel vorliegt, hat der Kunde die Rücksendungskosten zu übernehmen. Fristen beginnen erst ab Erhalt der zurückgesendeten Ware zu laufen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde ausschließlich berechtigt, Rücktritt zu verlangen. Das Minderungsrecht oder Schadensersatz ist ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei der Ersatzlieferung liegt ein Fehlschlagen dann vor, wenn die Sache auch bei der zweiten Ersatzlieferung denselben oder einen anderen, neuen Mangel aufweist. Dem Fehlschlagen steht eine unzumutbare Verzögerung sowie die ernsthafte und endgültige Verweigerung einer dem Kunden zustehenden Nacherfüllung gleich. Von der Gewährleistungsfrist sind alle Beschädigungen, die durch natürlichen Verschleiß oder fahrlässige bzw. unsachgemäße Behandlung entstehen, ausgeschlossen. Änderungs-, Instandsetzungs- oder Nachbesserungsarbeiten, die der Kunde oder ein Dritter ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vornimmt, entbinden uns von unserer Gewährleistungspflicht. Wir übernehmen hierfür keine Kosten. Alle Sonderbau-Aufträge sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Bei Stornierung werden die Aufwendungen zu Lasten des Auftraggebers berechnet.
12. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Der Kunde darf über unsere Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, so lange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung rechtzeitig nachkommt. Jegliche Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verarbeitet oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mitzuteilen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Alle dem Kunden aus der Veräußerung oder Weiterverarbeitung entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder andere gesetzliche Ansprüche, die Eigentumsverlust bei uns zur Folge haben, tritt der Kunde bereits bei Auftragserteilung
bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit allen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften oder weiterverarbeiteten Waren zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die an uns abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Der Kunde ist, solange er seine Verpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß erfüllt, zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Auf Anforderung ist der Kunde verpflichtet, die Anschriften seiner Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Wir sind berechtigt, dem Abnehmer die Abtretung zur Kenntnis zu geben. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen verpflichtet, in Höhe des übergegangenen Wertes Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben. Erfolgt die Zahlung durch den Käufer nicht mehr vertragsgemäß, so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte vom Vertrag zurücktreten und die Kaufsache herausverlangen.

13. Haftung

Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, v.a. die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind,sind ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Liefern wir Sonderanfertigungen nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Kunden und werden dadurch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde uns von sämtlichen Ansprüchen hieraus frei. Wir haften nicht nach dem Produkthaftungsgesetz. Wir sind nur Hersteller der von uns vertriebenen Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes, soweit wir uns ausdrücklich als solcher bezeichnen. Zu Abänderungen und Sonderanfertigungen durch den Kunden oder Dritte sind konstruktive Eingriffe nur zulässig, wenn sie den sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen und bedürfen der ausdrücklichen, vorherigen Freigabe durch uns oder des Herstellers. Kann der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden, so gelten wir als dessen Hersteller, es sei denn, dass wir dem Geschädigten innerhalb eines Monats, nachdem uns dessen diesbezügliche Aufforderung zugegangen ist, den Hersteller oder diejenige Person benennen, die uns das Produkt geliefert hat. Dies gilt auch für ein eingeführtes Produkt, wenn sich bei diesem der Importeur nicht feststellen lässt, selbst wenn der Name des Herstellers bekannt ist. Bei der Anfrage zur Freigabe ist uns ein verändertes Modell nebst Konstruktionszeichnung zur Verfügung zu stellen. Werden konstruktive Veränderungen ohne unser schriftliches Einverständnis oder des Herstellers vorgenommen und entstehen Dritten aufgrund der Veränderungen Schäden, so ist der Kunde verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

14. Verwendung personenbezogener Daten

Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausdrücklich maßgebend, auch wenn der Kunde seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in der Bundesrepublik Deutschland hält. Erfüllungsort für die Leistung ist unser Firmensitz. Wir und der Kunde verpflichten uns zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen, von denen wir im Wege der Geschäftsbeziehung Kenntnis erlangen.Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand München vereinbart, wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind. Bei Export von unseren Waren durch den Kunden in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr unserer Waren verursacht werden, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden. Umgehungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kommissionsgeschäfte, Strohmanngeschäfte, etc.) sind unzulässig. Sind oder werden einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unverbindlich, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt das als vereinbart, was dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.

Stand 2.2009

 

 

Datum: 13.10.2010